Laut eRecht24 müssen nach einem aktuellen Urteil auch für den Fall klar die Verandkosten ausgewiesen sein, wenn der Onlineshop-Betreiber seine Ware ins Ausland liefert.
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm ( Az.: 4 W 19/07, Urteil vom 28.03.2007) hat in einem aktuellem Urteil entschieden, dass Online-Shops auch bei Lieferungen der Ware ins Ausland die konkret anfallenden Versandkosten angeben müssen.
Dr. Roman Zenner ist schon seit 2001 im E-Commerce aktiv. Er hat führende Fachbücher zu bekannten Shopsystemen verfasst, publiziert regelmäßig in Fachmagazinen zu E-Commerce-Technologie und arbeitet seit Januar 2020 als Technical Partner Manager bei Shopify.